Beratung zu rechtlicher Betreuung und Grundsicherung

Die Lebenshilfe Gelnhausen bietet ein Beratungsangebot für junge Erwachsene (und deren ehrenamtliche Betreuer) zum Thema rechtliche Betreuung und Grundsicherung an.

Beraten wird zur Anregung einer rechtlichen Betreuung, zu den Rechten und Pflichten des rechtlichen Betreuers sowie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags. Es handelt sich nicht um eine Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

 

Der Antrag auf Grundsicherung ist ab dem 18. Geburtstag möglich, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Gemeint ist damit auch der Besuch des Eingangsverfahrens und des BerufsBildungsBereiches (BBB) des BWMK.

Das Beratungsangebot richtet sich bevorzugt an Personen, die den BBB bereits durchlaufen haben und keine direkten Ansprechpartner haben.

 

Die Beratungstermine können individuell vereinbart werden. Bei Interesse senden Sie bitte eine mail an: